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Der Kampf gegen den blauen Dunst kommt in Graubünden nicht überall gut an

Egal, ob Zigaretten, Pfeifen, Snus oder Schnupftabak: Seit dem 1. Oktober gelten strengere Regeln für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Freude darüber in Graubünden hält sich in Grenzen. 

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Bild Livia Mauerhofer

Von Valerie Schlegel

Während die herkömmlichen Zigaretten in der gesamten Bevölkerung stets zu den beliebtesten Tabakwaren zählen, konsumiert die jüngere Generation vor allem neuartige Produkte oder Alternativen. Laut dem Bundesamt für Statistik konsumierten 17 Prozent der Jugendlichen im Jahr 2022 Tabakerhitzer, E-Zigaretten, Shisha oder Tabak zum Lutschen (Snus). Ein neues Gesetz, welches Anfang Oktober in Kraft getreten ist, soll diesem Konsum entgegenwirken. Die neuen Regelungen beinhalten ein schweizweites Abgabeverbot von Tabakwaren und elektrischen Zigaretten an Minderjährige.

Auch gibt es neue Werbevorgaben. Neu gilt: keine Promotionen im öffentlichen Raum oder an Orten, die von der Öffentlichkeit eingesehen werden können. Kostenlose Proben oder sonstige Verkaufsförderungen sind bei allen Tabakprodukten ebenfalls verboten. Die Werberegelungen umfassen zusätzlich auch die Produkte, die direkt mit dem Konsum von Tabakwaren in Verbindung stehen, zum Beispiel Pfeifen oder Zigarettenpapier.

Doch wie wird das neue Gesetz im Kanton umgesetzt? In Graubünden sind die Gemeinden für die Einhaltung der neuen Bestimmungen zuständig. Jedoch unterstützt der Kanton die Gemeinden mit Materialien, die den Jugendschutz fördern. Beispielsweise mit Alterskontrollarmbändern, aber auch mit kostenlosen Personalschulungen. Die Gemeinden können mit Testkäufen die Abgabe von Tabakprodukten überprüfen. Gemäss Kevin Meier, Koordinator Suchtprävention der Fachstelle Gesundheitsförderung des Kantons Graubünden, wird die Durchführung der Testkäufe zurzeit neu geregelt.

Die Stimme der Tabakgeschäfte

Viele Läden, welche Tabakwaren anbieten, verkauften bereits vor Oktober keine Tabakprodukte an Minderjährige. Auch bei Mettier Tabak Cigarren in Chur war dies der Fall. Die Verkäuferin Magdalena Michej zeigt Verständnis für die schweizweit einheitliche Alterserhöhung. Die Kontrollen bei Mettier seien bereits sehr streng. Ein Generalabonnement der SBB beispielsweise reiche nicht aus, Pflicht sei ein amtlicher Ausweis.

Die neuen Werbeeinschränkungen hingegen würden sich umständlicher gestalten als die Altersüberprüfung. «Natürlich ist es schade um die kostenlosen Proben, die waren eigentlich für unsere Kundschaft gedacht», äusserte sich Michej. Auch weiterhin Pfeifen im Schaufenster auszustellen, sei nicht mehr möglich, da die Werbeeinschränkungen auch für Zubehöre von Tabakwaren oder elektrischen Zigaretten gelten. Ob das wirklich mehr Prävention bei vorbeilaufenden Kindern und Jugendlichen bezwecke, sei zweifelhaft, so Michej. Doch am Ende müsse man sich fügen, Gesetz sei Gesetz. 

«Natürlich ist es schade um die kostenlosen Proben, die waren eigentlich für unsere Kundschaft gedacht.»

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Magdalena Michej, Mitarbeiterin bei Mettier Tabak Cigarren in Chur

Ein «enttäuschendes Gesetz»

Auch die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (AT Schweiz) hat eine klare Meinung zum neuen Tabakgesetz. Neun Jahre nach dem ersten Vorschlag des Bundesrates traten die neuen Regelungen in Kraft. Diese bleiben hinter den Erwartungen der AT Schweiz, wie es in einer Mitteilung heisst. Einen guten Schutz vor dem Passivrauchen in öffentlichen Räumen gebe es mit den neuen Reglungen nicht. Auch die Besteuerung entspreche immer noch nicht dem Schadenspotenzial, und der Bund verzichte weiterhin auf verbindliche Kontrollen und Sanktionsmassnahmen, so die AT Schweiz. Die Gemeinschaft fordert dringende eine Nachbesserung im Gesetz, um den Jugendschutz und die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern. 

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